Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
TSV 1863 Trostberg / Abtl. Eishockey
Kai Schellheimer
Die verantwortliche Stelle entscheidet gemeinsam mit den hinterlegten Daten über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, Kontaktdaten o. Ä.).
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung sind einige Vorgänge der Datenverarbeitung möglich. Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem sich der Sitz unseres Unternehmens befindet. Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: weitere Infos
Recht auf Datenübertragbarkeit
Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Sie haben jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, nutzen Websiten eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Damit sind Daten, die Sie über diese Website übermitteln, für Dritte nicht mitlesbar. Sie erkennen eine verschlüsselte Verbindung an der „https://“ Adresszeile Ihres Browsers und am Schloss-Symbol in der Browserzeile. Auf unseren Internetseiten werden Sie als Besucher NIRGENDS dazu aufgefordert Daten, Passwörter oder sonstige vertrauliche Angaben zu machen. Für Webseiten zu denen wir externe Links bereitstellen ( BEV, Teammanager usw. ) sind deren Betreiber für die gesicherte Verbindung zuständig.
YouTube
Für Integration und Darstellung von Videoinhalten nutzt unsere Website Plugins von YouTube. Anbieter des Videoportals ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Bei Aufruf einer Seite mit integriertem YouTube-Plugin wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. YouTube erfährt hierdurch, welche unserer Seiten Sie aufgerufen haben.
YouTube kann Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen, sollten Sie in Ihrem YouTube Konto eingeloggt sein. Durch vorheriges Ausloggen haben Sie die Möglichkeit, dies zu unterbinden.
Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.
DSGVO ab 25. Mai:
Fotos bzw. Lichtbilder sind personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO, weil sie die Identifikation des Betroffenen ermöglichen. Bei Lichtbildern kann es sich zugleich um biometrische Daten gemäß Art. 4 Nr. 14 DSGVO handeln. Das soll jedoch gemäß Erwägungsgrund 51 nur dann gelten, wenn sie mit speziellen technischen Mitteln verarbeitet werden (etwa mit Bilderkennungsprogramm), die eine eindeutige Identifizierung ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Lichtbildern ist in der Regel eine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 + Abs. 1 lit a DSGVO).
Bei Minderjährigen ist zu beachten, dass sie bereits ab 16 Jahren selbst in die Verarbeitung eines Bildes einwilligen können (siehe Art. 8 Abs. 1 DSGVO), wenn ihnen ein „Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft“ gemacht wird.
Persönlichkeitsrecht:
Die Herstellung und Veröffentlichung von Personenfotos berührt immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Fotos im Internet bildet das Kunsturhebergesetz (KUG), welches das Recht am eigenen Bild beschreibt. Hiernach dürfen gemäß § 22 S.1 KUG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.
Ausnahmen:
Natürlich gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen, die in § 23 Abs. 1 KUG geregelt sind:
- Bilder von Personen der Zeitgeschichte
- Bilder, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Personen als Beiwerk:
Die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk erscheinen, ist zulässig. Die abgebildete Person darf dabei keinen wichtigen Teil des Bildes ausmachen, sie könnte theoretisch auch weggelassen werden. Wenn eine Person auf dem Bild eindeutig identifiziert werden kann, ist eher davon auszugehen, dass sie kein Beiwerk ist.
Bilder von Versammlungen und Aufzügen
Bei diesen Bildern ist es oft so, dass einzelne Teilnehmer im Vordergrund sehr gut erkennbar sind, die breite Masse im Hintergrund dann nicht mehr. Diese Form der Abbildung ist bei öffentlichen Ansammlungen wie Faschingsumzügen, Großveranstaltungen, Demonstrationen etc. erlaubt.
Was ist bei Minderjährigen zu beachten?
Bei der Abbildung von Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der gesetz-lichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) erforderlich.
Wie muss die Einwilligung erteilt werden?
Die Einwilligung ist grundsätzlich formfrei möglich, sollte jedoch im Zweifel schriftlich eingeholt werden. Das freundlich lächelnde Winken in die Kamera eines Smartphones während einer Vereinsfeier stellt zwar eine (konkludente) Einwilligung in die Anfertigung des Bildes dar. Allerdings ist dies keine wirksame Einwilligung für eine Veröffentlichung dieser Aufnahme darüber hinaus im Internet
oder auf Facebook. Hierfür bedarf es stets einer gesonderten Einwilligung. In der Einwilligungsaufforderung an den Betroffenen ist anzugeben, wo (z. B. Internetadresse) und zu welchem Zweck diese Einwilligung erteilt werden soll. Die Einwilligungserklärung muss einen Hinweis enthalten, dass die Einwilligung verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Sofern die Verweigerung der Einwilligung Folgen hat, so ist auch hierüber zu informieren. Der Widerruf einer erteilten Einwilligung wirkt allerdings nur ab Erklärung für die Zukunft. Daher genügt es in einem solchen Fall, dass das auf der Homepage des
Vereins eingestellte Foto von dort wieder entfernt wird.
Allgemeine Hinweise zu Namensnennungen:
Namensnennungen auf unserer Website wurden in der Regel zu Informationszwecken unserer Websitebesucher verwendet. Gemäß unserer Datenschutzordnung erteilen unsere Mitglieder beim Beitritt zu unserem Verein ihre Zustimmung bzw. Ablehnung von Namensnennungen.
Widerruf:
Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen, wir werden dann ihren Namen schnellstmöglich von dieser Website entfernen. Den Widerruf senden sie bitte schriftlich per Mail oder per Brief an unsere Adresse. (siehe Impressum, bzw. Kontakt)
Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
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